Ob Wohnanlage, Gewerbeimmobilie oder öffentlicher Bereich – ein gepflegtes Erscheinungsbild hinterlässt einen positiven Eindruck bei Bewohnern, Kunden und Besuchern. Damit Grünflächen, Beete und Hecken stets in bestem Zustand sind, ist eine regelmäßige Pflege unerlässlich. Ohne fachgerechte Betreuung können Rasenflächen ungepflegt wirken, Gehwege zuwachsen und Pflanzen verkümmern.
Mit unserem professionellen Grünpflegeservice sorgen wir für eine gepflegte und ansprechende Außenanlage – das ganze Jahr über.
Neben der optischen Wirkung spielen auch gesetzliche Vorschriften eine Rolle. Kommunale Satzungen und Verkehrssicherungspflichten schreiben vor, dass Bäume und Hecken nicht in Verkehrswege oder Nachbargrundstücke hineinragen dürfen. Zudem müssen Laub, Äste oder andere Hindernisse regelmäßig entfernt werden, um Unfälle und Schäden zu vermeiden.
Zudem gibt es ein saisonales Heckenschneide-Verbot: Laut Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 BNatSchG) ist es vom 1. März bis 30. September untersagt, Hecken und Gehölze radikal zu kürzen oder zu entfernen. Der Grund dafür ist der Schutz von Vögeln und anderen Tieren, die in dieser Zeit dort nisten. Pflege- und Formschnitte sind jedoch weiterhin erlaubt, sofern keine Tiere gestört werden.
Jedes Grünfläche hat individuelle Anforderungen – sei es in Größe, notwendiger Servicefrequenz oder spezifischen Pflegebedürfnissen. Daher gibt es bei uns maßgeschneiderte Angebote, die genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind.
Erhalten Sie ein unverbindliches Angebot – fair, transparent und optimal auf Ihre Grünfläche zugeschnitten!
Wischbar GmbH
Bebelstraße 63
44532 Lünen
info@wischbar.com
02306 95998-11
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